Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Stadt Gemünden (Wohra) - Amt für Abgabenverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 10

    35285 Gemünden (Wohra)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr 
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06453 9123-17

    Telefax: 06453 9123-22

    E-Mail: ricarda.lueckel@gemuenden-wohra.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Gemünden (Wohra)

    Empfänger: Stadtkasse Gemünden (Wohra)

    IBAN: DE93 5206 9029 0000 2902 11

    BIC: GENODEF1GMD

    Bankinstitut: Spar- und Kreditbank Gemünden

    Stadtkasse Gemünden (Wohra)

    Empfänger: Stadtkasse Gemünden (Wohra)

    IBAN: DE97 5235 0005 0006 0000 12

    BIC: HELADEF1KOR

    Bankinstitut: Sparkasse Waldeck-Frankenberg

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Siehe auch

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, kommunale Steuern, Gemeindesteuern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de