Abfall: Elektroschrott entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Online-Dienst
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:
- Die Sammelstelle in Ihrer Nähe:(Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
Postfach
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 06451 743-746
E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de
Kontaktperson
Silvia Dietrich
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 06451 743-746
Fax: 06451 743-749
E-Mail: silvia.dietrich@lkwafkb.de
Stadt Frankenberg - Fachdienst Finanzen
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7-13
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Internet
Stadt Frankenberg - Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7-13
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Herr Michael Burger
Postanschrift
Obermarkt 7-13
35066 Frankenberg (Eder)
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-193
E-Mail: burger.michael@frankenberg.de
Herr Rainer Schultz
Postanschrift
Obermarkt 7-13
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 06451 505-139
Fax: 06451 505-100
E-Mail: schultz.rainer@frankenberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Hinweise für Frankenberg (Eder): Abfall: Elektroschrott entsorgen
- Sperrmüllantrag.pdf:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
- ElektroG:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Hinweise für Frankenberg (Eder): Abfall: Elektroschrott entsorgen
Die Anträge für Sperrmüll, metallischen Sperrmüll sowie für Elektrogeräte werden direkt an die Sachbearbeiter des Fachdienstes Finanzen, Abfallbeseitigung weitergeleitet. Die schriftliche Zusage für den nächsten Abholtermin erfolgt bei Online-Beantragung per E-Mail, bei analoger Beantragung per Post an die angegebene Adresse. In der Regel werden einmal pro Monat Abfuhrtouren für Sperrmüll, metallischem Sperrmüll und Elektrogeräte angeboten.
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
E-Schrott, Elektroschrott, Produktverantwortung, Altgeräte, Elektronikschrott entsorgen, Rücknahme, Wertstoffhof