Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Frankenau - Bau- und Liegenschaftsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08.30-11.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag 08.30-11.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Freitag 08.30-12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06455 799-0
Telefax: 06455 799-55
E-Mail: doris.muetze@frankenau.de
Kontaktperson
Frau Doris Mütze
Herr Thomas Tönges
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Müllabfuhr, Straße kehren, Kehrmaschine, Straßenreinigung, Gehwegreinigung, Stadtreinigung, Schnee räumen, Glatteis, Reinigung, Schneeräumung, Winterdienst, Schmutz