Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Bauen, Umwelt und Denkmalschutz FD 3.1
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Montag - Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr
Donnterstag
14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05694 9798-28
Telefax: 05694 9798-26
E-Mail: vahle@dieemlstadt.de
Kontaktperson
Herrn Jörg Vahle (Sachbearbeiter)
Frau Erika Melcher (Sachbearbeiter)
Stichwörter
Bauen, Umwelt, Umweltamt
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Straßengesetz (HStrG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenbeleuchtungsstörung, Verkehrssicherheit, Laternen, Straßenbeleuchtung, Straßenlampen, Lampen