Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter , wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Lieferanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Kontakt
Telefon: 05631 954-462
Telefon: 06451 743-662
Telefax: 05631 954-490
Telefax: 06451 743-602
E-Mail: gesundheit@lkwafkb.de
Bauen, Umwelt und Denkmalschutz FD 3.1
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Montag - Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr
Donnterstag
14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05694 9798-28
Telefax: 05694 9798-26
E-Mail: vahle@dieemlstadt.de
Kontaktperson
Frau Martina Mrosek (Sachbearbeiter)
Stichwörter
Bauen, Umwelt, Umweltamt
Stadt Diemelstadt - Ver- und Entsorgung FD 3.2
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Montag - Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr
Donnterstag
14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05694 9798-17
Telefax: 05694 9798-26
Kontaktperson
Frau Petra Halbach (Sachbearbeiter)
E-Mail: halbach@diemelstadt.de
Stichwörter
Abfall, Abfallgebühren, Abwasser, Abwassergebühren, Wasserversorgung
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hygiene, Ratte, Nagetier, Hausratte, Ratten, Wanderratte, Nagetiere, Ungeziefer