Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Bürgerservice FD 1.3
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Montag - Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05694 9798-24
Telefax: 05694 9798-26
E-Mail: info@diemelstadt.de
Kontaktperson
Frau Petra Oderwald (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 05694 9798-24
E-Mail: oderwald@diemelstadt.de
Frau Silke Bracht (Sachbearbeiter)
Frau Corinna Thulke (Sachbearbeiter)
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
- Wahlen in Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlen, Voten, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Abstimmen, Bewerberinnen, Wählen