Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Versorgung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 05694 9910089
Sonstiges (MOBILE): 0160 5350041
E-Mail: wasser@diemelstadt.de
Kontaktperson
Herrn Reinhold Sänger (Wassermeister)
Herrn Alexander Wistuba (Auzubi)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05694 9910089
Telefon mobil: 0160 5350041
E-Mail: wasser@diemelstadt.de
Stichwörter
Wasserversorgung
Stadt Diemelstadt - Ver- und Entsorgung FD 3.2
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Montag - Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr
Donnterstag
14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05694 9798-17
Telefax: 05694 9798-26
Kontaktperson
Frau Petra Halbach (Sachbearbeiter)
E-Mail: halbach@diemelstadt.de
Stichwörter
Abfall, Abfallgebühren, Abwasser, Abwassergebühren, Wasserversorgung
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Wassergesetz (HWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015