Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Bauen, Umwelt und Denkmalschutz FD 3.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 6

    34474 Diemelstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag
    8:00 - 12:00 Uhr

    Montag - Dienstag
    14:00 - 16:00 Uhr

    Donnterstag
    14:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05694 9798-28

    Telefax: 05694 9798-26

    E-Mail: vahle@dieemlstadt.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Bauen, Umwelt, Umweltamt

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reinigung, Schneeräumung, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Winterdienst, Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Stadtreinigung, Schmutz, Straße kehren, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de