Waffenschein
Beschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Waffenschein
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung, Gewerbe und Sozialversicherung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 08. Dez
35066 Frankenberg (Eder)
Kontakt
Telefon: 05631 954-1340
E-Mail: recht-komm@lkwafkb.de
Kontaktperson
Carolin Emde
Bürgerservice FD 1.3
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Montag - Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05694 9798-24
Telefax: 05694 9798-26
E-Mail: info@diemelstadt.de
Kontaktperson
Frau Petra Oderwald (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 05694 9798-24
E-Mail: oderwald@diemelstadt.de
Frau Silke Bracht (Sachbearbeiter)
Frau Corinna Thulke (Sachbearbeiter)
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Waffenschein
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses,*
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Waffenschein, Waffenrecht, Schusswaffen, Waffenpass, Waffe