Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Erteilung

    Waffenschein

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Waffenschein

    Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung, Gewerbe und Sozialversicherung

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 08. Dez

    35066 Frankenberg (Eder)

    Kontakt

    Telefon: 05631 954-1340

    E-Mail: recht-komm@lkwafkb.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgerservice FD 1.3

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 6

    34474 Diemelstadt

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag
    8:00 - 12:00 Uhr

    Montag - Dienstag
    14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag
    14:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05694 9798-24

    Telefax: 05694 9798-26

    E-Mail: info@diemelstadt.de

    Kontaktperson

    • Frau Petra Oderwald (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: 05694 9798-24

      E-Mail: oderwald@diemelstadt.de

    • Frau Silke Bracht (Sachbearbeiter)
    • Frau Corinna Thulke (Sachbearbeiter)

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Waffenschein

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

    • Volljährigkeit (18 Jahre),
    • Zuverlässigkeit,
    • Persönliche Eignung, 
    • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
    • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

    * Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Waffenschein, Waffenrecht, Schusswaffen, Waffenpass, Waffe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de