Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Mi 07.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 15.30 Uhr Do 07.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 18.00 Uhr Fr 07.00 - 13.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05633 9899-16
E-Mail: rainer.fischer@diemelsee.de
Kontaktperson
Herr Rainer Fischer
Frau Anke Linnekugel
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegschaden, lockere Platten, Stolperfallen, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Unebenheiten auf Wegen, Bürgersteigschäden