Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kahlenberg 1

    34519 Diemelsee

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 07.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 15.30 Uhr Do 07.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 18.00 Uhr Fr 07.00 - 13.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05633 9899-16

    E-Mail: rainer.fischer@diemelsee.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gehwegschaden, lockere Platten, Stolperfallen, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Unebenheiten auf Wegen, Bürgersteigschäden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English