Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Battenberg (Eder) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 58

    35088 Battenberg (Eder)

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Marburger Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 520

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag und Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    • Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr
    • Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
    • Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06452 934415

    Telefax: 06452 934419

    E-Mail: p.klein@battenberg-eder.de

    Stichwörter

    Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass, Ausweis, Reisepass Verlust, Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de