Gewässeraufsicht
Beschreibung
Die Wasserbehörden überwachen im Auftrag des Gesetzgebers die Gewässer sowie die Einhaltung und Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen. Daraus ergeben sich für die Wasserbehörden unter anderem folgende Aufgaben:
- Erteilung von Erlaubnissen, Bewilligungen für Gewässerbenutzungen, z. B.
- Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
- Abwassereinleitungen in Gewässer
- Aufstauen von oberirdischen Gewässern
- Erdwärmesonden
- Erteilung von Genehmigungen, z. B. für
- Abwasserbehandlungsanlagen
- Abwassereinleitungen in Abwasseranlagen
- bauliche Anlagen in Gewässern, Gewässerrandstreifen und Überschwemmungsgebieten
- Entgegennahme von Anzeigen, z. B. für
- geringfügige Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von besonderen Anforderungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
- Planfeststellung oder Plangenehmigung bei Gewässerausbauten (Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer)
- Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
- Betriebliche Gewässerschutzinspektion (BGI)
- Betriebliche Gewässerschutzinspektion (BGI)
Online-Dienste
Abwassereinleitung
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Zuständigkeit
Zuständig ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der WasserZustVO aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Zuständig ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden (WasserZustVO) aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist. Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.
Zuständig ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden (WasserZustVO) aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist. Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.
Ansprechpartner
Stadtbauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Umwelt und Klimaschutz
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Telefon: 05631 954-5369
E-Mail: klimaschutz@lkwafkb.de
E-Mail: naturschutz@lkwafkb.de
E-Mail: wasser-bodenschutz@lkwafkb.de
Kontaktperson
Gisela Hörle
Manfred Emde
Ralf Enderlein
Volker Ashauer
Andrea Thiele
Marina Wilke
Melanie Bauer
Karl-Wilhelm Frese
Elena Emde
Martin Schober
Eve Blecher
Anne Schäfer
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung III - Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kassel
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Kassel "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kassel
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Kassel "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: abteilung-3@rpks.hessen.de
Internet
Regierungspräsidium Kassel
Aktuelles
Aufbau und Struktur -
Beschreibung
Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.
An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.
Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.
Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.
Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)
Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung
In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.
Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Zugang: über Rampe
erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Hessisches Wassergesetz (HWG)
- Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV)
- Zuständigkeitsverordnung Wasserbehörden (WasserZustVO)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Hessisches Wassergesetz (HWG)
- Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV)
- Zuständigkeitsverordnung Wasserbehörden (WasserZustVO)
Kosten
Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz - HVwKostG - in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- VwKostO-MUELV -.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz - HVwKostG - in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz - HVwKostG - in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Hinweise (Besonderheiten)
- Wasserbehörden in Hessen(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wasserrecht, Umwelt, Gewässeraufsicht, Wasser, Grundwasser