Bestattung
Beschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.
Ansprechpartner
Stadtbauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05621 701-401
Telefon Festnetz: 05621 701-402
Fax: 05621 701-460
E-Mail: bauamt@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Frau Birgit Ewald
Frau Anke Schäfer
Hausanschrift
Fax: 05621 701-460
Telefon Festnetz: 05621 701-402
E-Mail: anke.schaefer@bad-wildungen.de
Frau Silvia Brauer
Hausanschrift
Fax: 05621 701-460
E-Mail: silvia.brauer@bad-wildungen.de
Telefon Festnetz: 05621 701-404
Frau Cornelia Büchsenschütz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-413
E-Mail: conny.buechsenschuetz@bad-wildungen.de
Fax: 05621 701-460
Frau Christiane Schrauf
Frau Petra Schirmacher (Amtsleiterin)
Hausanschrift
E-Mail: petra.schirmacher@bad-wildungen.de
Fax: 05621 701-460
Telefon Festnetz: 05621 701-400
Herr Roland Bockhorn (stellv. Amtsleiter)
Hausanschrift
Fax: 05621 701-460
Telefon Festnetz: 05621 701-408
E-Mail: roland.bockhorn@bad-wildungen.de
Herrn Martin Zyzik
Herr Marius Gille
Frau Bianka Hankel
Herr Frank Lange
Frau Sylwia Witwicka
Hausanschrift
Fax: 05621 701460
Telefon Festnetz: 05621 701417
E-Mail: sylwia.witwicka@bad-wildungen.de
Frau Katharina Struzek
Hausanschrift
E-Mail: katharina.struzek@bad-wildungen.de
Fax: 05621 701460
Telefon Festnetz: 05621 701403
Herr Markus Brede
Herr Ralf Bäzol
Frau Bianka Mryzglod
Hausanschrift
Fax: 05621 701460
Telefon Festnetz: 05621 701409
E-Mail: bianka.mrzyglod@bad-wildungen.de
Herr Maximilian-Malte Paul
Internet
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05621 701-301
Telefon Festnetz: 05621 701-302
Fax: 05621 701-466
E-Mail: ordnungsamt@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Herr Martin Segeler (Amtsleiter Ordnungsamt / Marktmeister Kram- und Viehmarkt)
Hausanschrift
E-Mail: martin.segeler@bad-wildungen.de
Telefon Festnetz: 05621 701-300
Fax: 05621 701-466
Frau Katrin Buhl (stellv. Amtsleitung)
Herr Frank Beinroth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-307
E-Mail: frank.beinroth@bad-wildungen.de
Fax: 05621 701-466
Herr Karl-Theo Schnorbus
Hausanschrift
E-Mail: karl-theo.Schnorbus@bad-wildungen.de
Telefon Festnetz: 05621 701-305
Fax: 05621 701-466
Frau Sabine Höcker (Vorzimmer Ordnungsamt)
Hausanschrift
E-Mail: sabine.hoecker@bad-wildungen.de
Telefon Festnetz: 05621 701-303
Fax: 05621 701-466
Frau Manuela Platte (Vorzimmer Ordnungsamt)
Hausanschrift
E-Mail: manuela.platte@bad-wildungen.de
Telefon Festnetz: 05621 701-301
Fax: 05621 701-466
Herr Kevin Rupp
Frau Silke Bänfer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-337
E-Mail: silke.baenfer@bad-wildungen.de
Fax: 05621 701-466
Frau Julia Hellenthal
Telefon Festnetz: 05621 961505
Herr Bruno Glombiewski
Herr Eduard Remfert
Herr Detlef Lesch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701308
Frau Leandra Jager
Herr Jörg Maneke
Hausanschrift
Fax: 05621 701466
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.
Hinweise für Bad Wildungen: Friedhofsgebühren Bad Wildungen
Gebühr für die Benutzung der Friehofskapelle zur Trauerfeier: Gebühr 210,00 EUR
Benutzung der Leichenräume je Tag: Gebühr 35,00 EUR
Gebühren für das Öffnen und Schließen von Gräbern: Gebühr ab 118,00 EUR bis 375,00 EUR
Die Gebühren für Grabstätten für Feuerbestattungen betragen zwischen 170.-- und 450,-- €. Die Gebühren für Grabstätten für Erdbestattungen betragen zwischen 110,-- und 1.450,-- €: Gebühr ab 110,00 EUR bis 1.450,00 EUR
Genehmigungsgebühren für die Aufstellung eines Grabmahles betragen 8% der Herstellungskosten wobei die genannten Gebühren die Mindest- und Höchstbeträge darstellen.: Gebühr ab 5,00 EUR bis 675,00 EUR
Gebühr für die Nutzung des Sezierraumes: Gebühr 140,00 EUR
Hinweise für Bad Wildungen
Gebühr für die Benutzung der Friehofskapelle zur Trauerfeier: Gebühr 210,00 EUR
Die Gebühren für Grabstätten für Feuerbestattungen betragen zwischen 170.-- und 450,-- €. Die Gebühren für Grabstätten für Erdbestattungen betragen zwischen 110,-- und 1.450,-- €: Gebühr ab 110,00 EUR bis 1.450,00 EUR
Gebühren für das Öffnen und Schließen von Gräbern: Gebühr ab 118,00 EUR bis 375,00 EUR
Benutzung der Leichenräume je Tag: Gebühr 35,00 EUR
Genehmigungsgebühren für die Aufstellung eines Grabmahles betragen 8% der Herstellungskosten wobei die genannten Gebühren die Mindest- und Höchstbeträge darstellen.: Gebühr ab 5,00 EUR bis 675,00 EUR
Gebühr für die Nutzung des Sezierraumes: Gebühr 140,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Verstorben, Beisetzung, Begräbnis, Sterben, Todesfall, Bestattung, Bestatter, Tod, Bestattungen, Beerdigung