Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtbauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 05621 701-401
Telefon: 05621 701-402
Telefax: 05621 701-460
E-Mail: bauamt@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Frau Birgit Ewald
Frau Anke Schäfer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-402
Fax: 05621 701-460
E-Mail: anke.schaefer@bad-wildungen.de
Frau Silvia Brauer
Hausanschrift
Fax: 05621 701-460
Telefon Festnetz: 05621 701-404
E-Mail: silvia.brauer@bad-wildungen.de
Frau Christiane Schrauf
Frau Petra Schirmacher (Amtsleiterin)
Herr Roland Bockhorn (stellv. Amtsleiter)
Hausanschrift
Fax: 05621 701-460
Telefon Festnetz: 05621 701-408
E-Mail: roland.bockhorn@bad-wildungen.de
Herrn Martin Zyzik
Herr Marius Gille
Frau Anne Rischard
Herr Frank Lange
Frau Sylwia Witwicka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701417
Fax: 05621 701460
E-Mail: sylwia.witwicka@bad-wildungen.de
Frau Katharina Struzek
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 10 Abs. 4 HStrGKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Schnee, Winterdienst, Streusplitt, Streumittel, Räumpflicht, Schneeräumung, Streupflicht, Streusalz, Schneepflug, Granulat, Glatteis, Sand, Räum- und Streupflicht, Eis