Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Abfallgebühren
Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises Waldeck-Frankenberg finden Sie hier:
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet
Stichwörter
HMUKLV
Stadtbauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 05621 701-401
Telefon: 05621 701-402
Telefax: 05621 701-460
E-Mail: bauamt@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Frau Birgit Ewald
Frau Anke Schäfer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-402
Fax: 05621 701-460
E-Mail: anke.schaefer@bad-wildungen.de
Frau Silvia Brauer
Hausanschrift
Fax: 05621 701-460
Telefon Festnetz: 05621 701-404
E-Mail: silvia.brauer@bad-wildungen.de
Frau Christiane Schrauf
Frau Petra Schirmacher (Amtsleiterin)
Herr Roland Bockhorn (stellv. Amtsleiter)
Hausanschrift
Fax: 05621 701-460
Telefon Festnetz: 05621 701-408
E-Mail: roland.bockhorn@bad-wildungen.de
Herrn Martin Zyzik
Herr Marius Gille
Frau Anne Rischard
Herr Frank Lange
Frau Sylwia Witwicka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701417
Fax: 05621 701460
E-Mail: sylwia.witwicka@bad-wildungen.de
Frau Katharina Struzek
Internet
Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Kontakt
Telefon: 05621 701-201
Telefon: 05621 701-202
Telefax: 05621 701-467
E-Mail: kaemmerei@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Frau Sonja Waid (Amtsleiterin)
Herr Ralf Bäzol (stellv. Amtsleiter)
Frau Sylvia Eigenbrod
Frau Sabine Haller
Hausanschrift
Fax: 05621 701-467
Telefon Festnetz: 05621 701-201
E-Mail: sabine.haller@bad-wildungen.de
Herr Bernd Wildner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-209
Fax: 05621 701-467
E-Mail: bernd.wildner@bad-wildungen.de
Herrn Sebastian Schwieder
Frau Simone Michel
Frau Marleen Maiweg
Frau Pia Haase
Frau Nicole Grebing
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701205
Fax: 05621 701-467
E-Mail: nicole.grebing@bad-wildungen.de
Internet
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
Postfach
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 06451 743-746
E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühren, Abfall, Müllgebühr, Abfallgebühr, Müll, Entsorgung, Abfallpreise, Müllpreise, HMUKLV, kommunale Abgaben