Zweitwohnungsteuer bezahlen
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.
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Zweitwohnung / Nebenwohnung anmelden
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.
- Zweitwohnung / Nebenwohnung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Sie erhalten dort ggf. auch die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer
Ansprechpartner
Stadtkasse
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Kontakt
Telefon: 05621 701-211
Telefon: 05621 701-210
Telefax: 05621 701-467
E-Mail: kaemmerei@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Herr Matthias Kluwe (Leiter Stadtkasse)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-210
Fax: 05621 701-467
E-Mail: matthias.kluwe@bad-wildungen.de
Herr Heiko Pöppel
Hausanschrift
Fax: 05621 701-467
Telefon Festnetz: 05621 701-211
E-Mail: heiko.poeppel@bad-wildungen.de
Frau Isabell Schengel
Frau Christine Aquino
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-216
Fax: 05621 701-467
E-Mail: Aquino-Rathaus@bad-wildungen.de
Frau Michaela Waurich-Flüge
Herr Thorsten Weinrich
Herr Dirk Schmutzler
Hausanschrift
Fax: 05621 701467
Telefon Festnetz: 05621 701213
E-Mail: dirk.schmutzler@bad-wildungen.de
Internet
Voraussetzungen
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- BundesmeldegesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.03.2014
Stichwörter
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