Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege:(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Online-Dienste
Antrag auf Zustimmung zur Beschäftigung fachfremder Personen in Kindertageseinrichtungen
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Kindertagesstätten: online Meldung nach § 47 SGB VIII
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Ansprechpartner
Amt für Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 05621 701-352
Telefon: 05621 701-351
Telefax: 05621 701-463
E-Mail: sozialamt@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Frau Annette Lambertz (Amtsleiterin)
Frau Jessica Witascheck (stellv. Amtsleiterin)
Frau Damaris Pielsticker
Frau Egzona Elmazi
Hausanschrift
Fax: 05621 701-463
Telefon Festnetz: 05621 701-352
E-Mail: Egzona.Elmazi@bad-wildungen.de
Frau Nadine Michino
Frau Sandra Röhner
Frau Julia Momber (Leitung Jugendhaus)
Herr Manuel Schmidt
Internet
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Jugend
Adresse
Postanschrift
Uferstraße 5
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Postanschrift
Bahnhofstraße 8-12
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Postanschrift
Südring 2
Postfach
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-163
Telefon: 06451 743-637
Telefax: 05631 954-9380
Telefax: 06451 743-603
E-Mail: jugend@lkwafkb.de
Kontaktperson
Beate Hecker
Postanschrift
Bahnhofstraße 8
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 06451 743-667
Fax: 06451 743-603
E-Mail: beate.hecker@lkwafkb.de
Rebekka Steuber
Postanschrift
Südring 3
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-227
Fax: 05631 954-380
E-Mail: rebekka.steuber@lkwafkb.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 25 HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen , für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für al le Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Bemerkungen
- Kindertagesbetreuung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018
Stichwörter
Kindergarten, Kindertageseinrichtungen, Kindergärten, Hort, Kinderhort, Kita, Kindertagesstätten