Bürgerbeteiligung
Beschreibung
Die Möglichkeiten der Bürgermitwirkung ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht direkt durch das Volk. Folglich stellt die Wahl der Kommunalparlamente ( Wahl der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung und des Kreistags ) das wichtigste Instrument dar, mit dem das Volk Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene ist durch die Direktwahl des Bürgermeisters und des Landrats gegeben.
Neben den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Repräsentationsprinzip enthält die Hessische Gemeindeordnung (HGO) einige weitere Mitwirkungsinstrumente, die teilweise auch dem nicht wahlberechtigten Einwohner (z.B. Minderjährigen) offen stehen:
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Bürgerversammlung
Die Bürgerversammlung dient der Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Es handelt sich hierbei um eine relativ schwache Form der Bürgermitwirkung. -
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Die Bürger einer Gemeinde können mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde beantragen. Beim Bürgerentscheid entscheidet die (wahlberechtigte) Bevölkerung somit selbst über Sachfragen. Der Bürgerentscheid stellt die stärkste Form der Bürgermitwirkung dar und durchbricht das Repräsentationsprinzip. Ein in der HGO aufgeführter Negativkatalog schließt allerdings bestimmte Bereiche für den Bürgerentscheid aus. -
Mitarbeit als sachkundiger Einwohner in einer Kommission
Kommissionen sind Hilfsorgane des Gemeindevorstands und unterstehen auch diesem. Einer Kommission kann sowohl die dauernde Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche der Gemeindeverwaltung als auch die Erledigung vorübergehender Aufträge übertragen werden. Je nach Aufgabenstellung einer Kommission können neben dem Bürgermeister, Mitgliedern des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung auch "sachkundige Einwohner" dieser angehören. -
Bürgerinitiativen
Unter einer Bürgerinitiative versteht man eine oft lose Gruppierung von Personen, die durch öffentlichen Druck eine bestimmte Maßnahme durchsetzen oder verhindern möchte.
Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung.
Auf staatlicher Ebene kann der Bürger zudem sein Petitionsrecht gegenüber dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtages ausüben.
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des Hessischen Landeswahlleiters und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (Rubrik "Kommunales") abgerufen werden.
- Hessischer Landtag, PetitionsausschussKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 GrundgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Wahlen in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Kommunale Demokratie(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Online-Dienst
Online-Petition
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Ansprechpartner
Haupt- & Personalamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 05621 701-111
Telefax: 05621 701-461
E-Mail: hauptamt@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Herrn Christoph Heiser (Amtsleiter)
Frau Andrea Wille
Frau Andrea Kurzrock
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-111
Fax: 05621 701-461
E-Mail: andrea.kurzrock@bad-wildungen.de
Herr Klaus Sauer
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-138(Rathaus)
Fax: 05621 701-461(Rathaus)
Telefon Festnetz: 05621 96567-33(Staatsbad)
Fax: 05621 96567-37(Staatsbad)
E-Mail: sauer@badwildungen.net
E-Mail: klaus.sauer@bad-wildungen.de
Herr Karlheinz Kohl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-491
Fax: 05621 701-461
E-Mail: karl-heinz.kohl@bad-wildungen.de
Frau Monika Volke
Herr Bernd Waid
Herr Stefan Lock
Frau Sandra Pöppel
Frau Cornelia Bender
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701129
Fax: 05621 701461
E-Mail: cornelia.bender@bad-wildungen.de
Frau Laura Müller
Herr Marvin Rohde
Frau Brigitte Syring
Hausanschrift
Fax: 05621 701-460
Telefon Festnetz: 05621 701-121
E-Mail: brigitte.syring@bad-wildungen.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bürger machen Politik, Öffentlichkeitsbeteiligung, Kreistag, Hessische Gemeindeordnung, Hessische Landkreisordnung (HKO), Bürgerin, Bürger, Stadtverordnetenversammlung, Wahlen, Bürgerbeteiligung, Gemeindevertretung, Beteiligung