Flächennutzungsplan
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Flächennutzungsplan
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Flächennutzungsplan
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Ansprechpartner
Stadtbauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 05621 701-401
Telefon: 05621 701-402
Telefax: 05621 701-460
E-Mail: bauamt@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Frau Birgit Ewald
Frau Anke Schäfer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-402
Fax: 05621 701-460
E-Mail: anke.schaefer@bad-wildungen.de
Frau Silvia Brauer
Hausanschrift
Fax: 05621 701-460
Telefon Festnetz: 05621 701-404
E-Mail: silvia.brauer@bad-wildungen.de
Frau Christiane Schrauf
Frau Petra Schirmacher (Amtsleiterin)
Herr Robert Hilligus
Hausanschrift
Fax: 05621 701-460
Telefon Festnetz: 05621 701-411
E-Mail: robert.hilligus@bad-wildungen.de
Herr Roland Bockhorn (stellv. Amtsleiter)
Hausanschrift
Fax: 05621 701-460
Telefon Festnetz: 05621 701-408
E-Mail: roland.bockhorn@bad-wildungen.de
Herrn Martin Zyzik
Herr Marius Gille
Frau Anne Rischard
Herr Frank Lange
Frau Sylwia Witwicka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701417
Fax: 05621 701460
E-Mail: sylwia.witwicka@bad-wildungen.de
Frau Katharina Struzek
Internet
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Bauen
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 8-12
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Postanschrift
Südring 2
Postfach
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-418
Telefon: 06451 743-689
Telefax: 05631 954-375
Telefax: 06451 743-678
E-Mail: bauen@lkwafkb.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Planfeststellung, Bauleitplan, Flächennutzungsplan, Raumordnung, Bebauung, Bauleitplanung, Bauland, Bauberatung, Flächennutzung, FNP