Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
Beschreibung
Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
In der Anzeige sind
- der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
- Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
- die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
- die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl
anzugeben.
Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde der betroffenen Gemeinde bzw. Stadt.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 05621 701-301
Telefon: 05621 701-302
Telefax: 05621 701-466
E-Mail: ordnungsamt@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Herr Martin Segeler (Amtsleiter Ordnungsamt / Marktmeister Kram- und Viehmarkt)
Hausanschrift
Fax: 05621 701-466
Telefon Festnetz: 05621 701-300
E-Mail: martin.segeler@bad-wildungen.de
Frau Katrin Buhl (stellv. Amtsleitung)
Herr Axel Wilhelmi
Hausanschrift
Fax: 05621 701-466
Telefon Festnetz: 05621 701-302
E-Mail: axel.wilhelmi@bad-wildungen.de
Herr Frank Beinroth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-307
Fax: 05621 701-466
E-Mail: frank.beinroth@bad-wildungen.de
Herr Karl-Theo Schnorbus
Frau Sabine Höcker (Vorzimmer Ordnungsamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-303
Fax: 05621 701-466
E-Mail: sabine.hoecker@bad-wildungen.de
Frau Manuela Platte (Vorzimmer Ordnungsamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-301
Fax: 05621 701-466
E-Mail: manuela.platte@bad-wildungen.de
Herr Kevin Rupp
Frau Silke Bänfer
Hausanschrift
Fax: 05621 701-466
Telefon Festnetz: 05621 701-337
E-Mail: silke.baenfer@bad-wildungen.de
Frau Julia Hellenthal
Herr Bruno Glombiewski
Herr Eduard Remfert
Herr Detlef Lesch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701308
Herr Uwe Schilling
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe beträgt mindestens:
Gebühr ab 11.00 EUR bis 66.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes wird der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, der zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde, der Finanzbehörde sowie der Polizeibehörde übermittelt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Mnisterium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 01.02.2013
Stichwörter
Gaststätte, Volksfest, Musikfest, vorübergehende Erlaubnis, Bierzelt, Ausschank, Gaststättengewerbe, Ausschankwagen