Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalbuch - Einsicht nehmen

    Beschreibung

    Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).

    Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de

    Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Denkmalbuch - Einsicht nehmen

    Die Kulturdenkmäler in Hessen werden seit 1980 in Bild, Text und Karte systematisch erfasst und in den Bänden der "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Hessen" publiziert.

    Mittlerweile sind mehr als zwei Drittel des Denkmalbestandes in diesen Bänden dokumentiert  und zum Teil bereits im Internet -  im digitalen Verzeichnis der Kulturdenkmäler Hessens (DenkXweb) - einsehbar: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/

    Die Erstellung der Denkmaltopographie im Bereich Nordkreis Waldeck-Frankenberg ist nach Aussage der Inventarisation / Landesamt für Denkmalpflege noch in Bearbeitung. Daher gilt was an vorläufigen Denkmallisten vorliegt, aber es kann noch zu Veränderungen kommen. Daher liegt keine verbindliche Rechtssicherheit vor.

    Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

    Verkäufliche Denkmäler in Hessen

    Zuständigkeit

    • Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
    • Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Denkmalbuch - Einsicht nehmen

    Die Zuständigkeiten sind im Bereich des Denkmalschutzes beim Fachdienst Bauen nach Kommunen unterteilt. Wer Ihre richtige Ansprechperson ist, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:

    Kommune

    Zuständige Ansprechperson

    Allendorf 

    Florian Schick

    Bad Arolsen 

    Antje Paul

    Bad Wildungen 

    Antje Paul

    Battenberg

    Florian Schick

    Bromskirchen 

    Florian Schick

    Burgwald 

    Florian Schick

    Diemelstadt 

    Antje Paul

    Frankenau 

    Antje Paul

    Frankenberg (Eder) 

    Antje Paul

    Gemeinde Diemelsee

    Antje Paul

    Gemeinde Edertal 

    Antje Paul

    Gemünden (Wohra) 

    Florian Schick

    Haina

    Antje Paul

    Hatzfeld (Eder) 

    Florian Schick

    Korbach 

    Antje Paul

    Lichtenfels

    Antje Paul

    Rosenthal

    Florian Schick

    Twistetal

    Antje Paul

    Vöhl

    Antje Paul

    Volkmarsen 

    Antje Paul

    Waldeck

    Antje Paul

    Willingen

    Antje Paul

    Ansprechpartner

    Landesamt für Denkmalpflege Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss Biebrich

    65203 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 6906-0

    Telefax: +49 611 6906-140

    E-Mail: Denkmalamt.Hessen@Denkmalpflege-Hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    34537 Bad Wildungen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 05621 701-401

    Telefon: 05621 701-402

    Telefax: 05621 701-460

    E-Mail: bauamt@bad-wildungen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 08. Dez

    35066 Frankenberg (Eder)

    Kontakt

    Telefon: 05631 954-1418

    E-Mail: bauen@lkwafkb.de

    Kontaktperson

    • Antje Paul
      Postanschrift

      Südring 2

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1413

      E-Mail: antje.paul@lkwafkb.de

    • Florian Schick
      Postanschrift

      Otto-Stoelcker-Straße 23c

      35066 Frankenberg (Eder)

      Telefon Festnetz: 05631 954-1687

      E-Mail: florian.schick@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kulturdenkmale, Kunstdenkmale, bewegliche Kulturdenkmale, Gartendenkmalpflege, Kulturlandschaften, städtebauliche Denkmalpflege, archäologische Kulturdenkmale, Denkmalliste, Denkmalverzeichnis, Bodendenkmale, Baudenkmale, archäologische Flächendenkmale, Denkmalbuch, Kleindenkmale

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de