Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eintragen.
Beschreibung
Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr
Beschreibung
Am Standort Auestraße in Frankenberg ist die Zahlung der Verwaltungsgebühren nur mit EC-Karte möglich.
Adresse
Postanschrift
Auestraße 12
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Postanschrift
Südring 2
Postfach
34497 Korbach
Öffnungszeiten
Nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 05631 954-109
Telefon: 06451 743-606
Telefax: 05631 954-379
Telefax: 06451 743-607
E-Mail: verkehr@lkwafkb.de
Kontaktperson
Celine Dietrich
Postanschrift
Auestraße 12
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 06451 743-612
Fax: 06451 743-607
E-Mail: celine.dietrich@lkwafkb.de
Cornelia Klebig
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Fax: 05631 954-379
Telefon Festnetz: 05631 954-121
E-Mail: cornelia.klebig@lkwafkb.de
Manuela Rupprath
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-5361
E-Mail: manuela.rupprath@lkwafkb.de
Silke Schneider
Postanschrift
Auestraße 12
35066 Frankenberg (Eder)
Fax: 06451 743-607
Telefon Festnetz: 06451 743-620
E-Mail: silke.schneider@lkwafkb.de
Reinhild van der Heide
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Fax: 05631 954-379
Telefon Festnetz: 05631 954-123
E-Mail: reinhild.vanderheide@lkwafkb.de
Stadt Bad Arolsen - Fachbereich III: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr Donnerstag, Freitag: 8.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05691 801-153
Telefax: 05691 8928-97
E-Mail: Andreas.Mertens@Bad-Arolsen.de
Internet
Stadt Bad Arolsen - KFZ-Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08.00 – 15.00 Uhr jeden 1. und 3. Samstag im Monat: 10.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05691 801-260
Telefax: 05691 801-269
E-Mail: Karl.Heinz.Renner@Bad-Arolsen.de
Kontaktperson
Herr Karl-Heinz Renner (Sachbearbeiter)
Herr Florian Schmidt (Sachbearbeiter)
Frau Monika Wagner (Sachbearbeiterin)
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),
-
Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),
-
bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
-
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
-
gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,
-
gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
-
Nachweis über die Hauptuntersuchung,
-
bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.
Formulare
-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021
Stichwörter
Fahrzeug, Bescheinigung, Verkehr, KFZ Brief, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Zulassung, Kfz-Brief