Personalausweis - Adresse ändern
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Bad Arolsen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr Donnerstag, Freitag: 8.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05691 801-0
Telefax: 05691 801-189
E-Mail: info@bad-arolsen.de
Internet
Stadt Bad Arolsen - Fachbereich III: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr Donnerstag, Freitag: 8.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05691 801-153
Telefax: 05691 8928-97
E-Mail: Andreas.Mertens@Bad-Arolsen.de
Internet
Stadt Bad Arolsen - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 bis 17.00 Uhr durchgehend geöffnet Mittwoch und Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05691 801-153
Telefax: 05691 8928-97
E-Mail: Andreas.Mertens@Bad-Arolsen.de
Kontaktperson
Frau Anja Dwojatzki (Bereichsleiterin)
Frau Ricarda Emde (Sachbearbeiterin)
Frau Heidrun Henkel (Sachbearbeiterin)
Herr Stefan Roskosch (Sachbearbeiter)
Frau Anke Schäfer (Sachbearbeiterin)
Herr Martin Saure (Bereichsleiter)
Frau Iris Seumer (Sachbearbeiterin)
Internet
Stichwörter
Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 1 Absatz 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
- https://www.personalausweisportal.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020
Stichwörter
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