Waffenschein
Beschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Waffenschein
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung, Gewerbe und Sozialversicherung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 8-12
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Postanschrift
Südring 2
Postfach
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-340
Telefon: 06451 743-709
Telefax: 05631 954-385
Telefax: 06451 743-600
E-Mail: recht-komm@lkwafkb.de
Kontaktperson
Carolin Emde
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-289
Fax: 05631 954-373
E-Mail: carolin.emde@lkwafkb.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Waffenschein
- Antrag Waffenbesitzkarte und weitere waffenrechtliche Erlaubnisse.pdfKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses,*
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schusswaffen, Waffe, Waffenschein, Waffenrecht, Waffenpass