Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Bauaufsicht

    Beschreibung

    Das Bauordnungsamt überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich für das Bauordnungsamt folgende Aufgaben:

    • Prüfen von Bauanträgen
    • Erteilen von Baugenehmigungen
    • Beantworten von Bauvoranfragen
    • Baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschl. Überwachung, sofern diese Aufgabe nicht von Nachweisberechtigten oder Sachverständigen erbracht wird
    • Prüfen von Sonderbauten
    • Mitwirken bei der Brandschau
    • Bearbeiten von Widersprüchen
    • Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
    • Eintragen der Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 8-12

    Postfach

    35066 Frankenberg (Eder)

    Postanschrift

    Südring 2

    Postfach

    34497 Korbach

    Kontakt

    Telefon: 05631 954-418

    Telefon: 06451 743-689

    Telefax: 05631 954-375

    Telefax: 06451 743-678

    E-Mail: bauen@lkwafkb.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauamt, Bauaufsicht, Bauüberwachung, Bauverfahren, Behörde, Bauordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de