Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Zwesten - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Ringstraße 1
34596 Bad Zwesten
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Auf Anfrage können individuelle Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Kontakt
Telefon: 05626 9993-20
Telefon: 05626 9993-24
Telefax: 05626 9993-33
E-Mail: otto.rathaus@badzwesten.de
E-Mail: wernecke.rathaus@badzwesten.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, lockere Platten, Stolperfallen, Fußwegeschäden, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Bürgersteigschäden