Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bad Zwesten - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Ringstraße 1

    34596 Bad Zwesten

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Auf Anfrage können individuelle Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon: 05626 9993-20

    Telefon: 05626 9993-24

    Telefax: 05626 9993-33

    E-Mail: otto.rathaus@badzwesten.de

    E-Mail: wernecke.rathaus@badzwesten.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Zwesten: Straßenreinigung

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Müllabfuhr, Straße kehren, Kehrmaschine, Straßenreinigung, Gehwegreinigung, Stadtreinigung, Schnee räumen, Glatteis, Reinigung, Schneeräumung, Winterdienst, Schmutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de