Werbeanlage
Beschreibung
Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.
Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Gemeinde Willingshausen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. + Di. 08.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
Mi. geschlossen (nur telef.)
Do. 08.30-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Fr. 08.30-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06691 9630-12
Telefax: 06691 9630-18
E-Mail: ordnungsamt@willingshausen.de
Kontaktperson
Frau Claudia Ide
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenwerbung, Anlagen der Außenwerbung, Werbeplakat, Werbung, Werbeanlage, Werbefläche, Marketing, Außenwerbeanlagen