Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Willingshausen - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. + Di. 08.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
Mi. geschlossen (nur telef.)
Do. 08.30-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Fr. 08.30-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06691 9630-15
Telefax: 06691 9630-18
E-Mail: gemeindekasse@willingshausen.de
Kontaktperson
Herr Marcel Schmidt (Kassenleiter)
Formulare
Bankeinzugsermächtigung der Gemeindekasse
Bankeinzugsermächtigung der Gemeindekasse für folgende Gebühren: Wasser,-Abwasser, Hundesteuer, Grundsteuer, Müllgebühr, Kindergartengebühren, Friedhofsgebühr, Pacht
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gebühr, Abwasser, Kloakewasser, Schmutzwasser, Abwassergebühr, Wasserverbrauch, Abwasserzweckverband