Hochwasservorhersage BereitstellungOnline erledigen

    Wassergefahr/Wasserwehr

    Beschreibung

    Wassergefahr bezeichnet die Gefährdung eines Gebiets durch Wasser, unabhängig davon, ob die Gefährdung von Gewässern oder künstlichen Wasseransammlungen ausgeht (Hochwasser, Eisgang) oder durch andere Ereignisse verursacht wird (z.B. Wolkenbruch, Bruch von Wasserspeichern).

    Werden zur Abwendung einer entstehenden Wassergefahr augenblickliche Vorkehrungen notwendig, sind die benachbarten Gemeinden, auch wenn sie nicht bedroht sind, nach § 52 Abs. 1 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) verpflichtet, die erforderliche Hilfe zu leisten, wenn dies ohne erhebliche eigene Nachteile geschehen kann. Die hiernach verpflichtete Gemeinde hat von sich aus zu handeln, sobald sie die Wassergefahr erkennt - spätestens auf Hilferuf der bedrohten Gemeinde - und nicht erst auf Anordnung der Wasserbehörde. Ist ein Deich bei Hochwasser gefährdet, so haben die Bewohnerinnen und Bewohner der bedrohten und, falls erforderlich, der benachbarten Gemeinden durch persönliche Dienste oder andere Leistungen auf Anordnung der Wasserbehörde nach § 52 Abs. 2 HWG im Rahmen des Herkömmlichen die erforderliche Hilfe zu leisten.

    Soweit erforderlich, richten die Wasserbehörden an den oberirdischen Gewässern Hochwasserwarn- und -meldedienste ein, um die örtlich zuständigen Behörden rechtzeitig vor zu erwartendem Hochwasser zu warnen, § 53 Abs. 1 HWG. Gemeinden, die erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet werden, haben nach § 53 Abs. 2 HWG einen Wasserwehrdienst einzurichten, der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umsetzt.

    Bei einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr und im Fall eines Deichbruchs an Rhein- und Mainwinterdeichen ist die Wasserbehörde nach § 53 Abs. 4 HWG bis zur Feststellung des Katastrophenfalls nach § 43 HBKG befugt, Einsätze der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (§ 26 HBKG) anzuordnen. Die Kostenpflicht und der Kostenersatz bei einem Einsatz der Feuerwehren richten sich nach §§ 60 und 61 HBKG.

    Online-Dienst

    Hochwasserportal Hessen

    Beschreibung

    Hier finden Sie aktuelle Informationen der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sowie des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie zu Hochwasserereignissen sowie Hintergründe zu technischem Hochwasserschutz, Hochwasservorsorge und Hochwasserflächenmanagement.

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    Vertrauensniveau

    Basisregistrierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wabern - Bauverwaltung II

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgrafenstraße 9

    34590 Wabern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Montag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 05683 5009-51

    Telefax: 05683 5009-90

    E-Mail: bauamt@gemeinde-wabern.de

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Katastrophenschutz, Wasserwehr, Hochwasser, Wasserbehörde, Wassergefahr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de