Wohnungsbau Förderung

    Wohnungsbauförderung

    Beschreibung

    Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

    Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?

    • Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
    • Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Mietwohnungsbauförderung

    Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.

    Modernisierung von Mietwohnungen

    Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
    Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.

    Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum


    Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
     

    Zuständigkeit

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnungsbauförderungsstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
     

    Ansprechpartner

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    E-Mail: info@wibank.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Schwalm - Eder - Kreis - 80.1 - Förder-, Standort- und Planungsberatung

    Beschreibung

    Die Wirtschafts- und Strukturförderung steht Ihnen mit einem breiten Spektrum an Beratungskompetenz für sämtliche Fragen rund um Ihre unternehmerischen Aktivitäten zur Verfügung.

    Durch zielorientierte Beratung und Betreuung unterstützt die Wirtschafts- und Strukturförderung Existenzgrüner und Existenzgründerinnen sowie kleine und mittelständische Unternehmen bei der Planung und Umsetzung ihrer betrieblichen Vorhaben.

    Dabei bieten wir Ihnen:

    • Beratungen im Rahmen der monetären Wirtschaftsförderung (Förderinstrumente und Finanzierungshilfen zu den Bereichen Gründung, Betriebsverlagerungen und –erweiterungen, energetische Maßnahmen, etc.)
    • Standortberatung

    (Unterstützung bei der Suche nach dem geeigneten Unternehmensstandort, Gewerbeflächen und –Immobilien, Vermittlung von Kontakten zu Projektentwicklern)

    Grundlegendes Ziel ist dabei die Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie der Standortfaktoren durch den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur sowie die Bündelung aller vorhandenen Kräfte, um im überregionalen Wettbewerb bestehen zu können und dem demographischen Wandel entgegen zu wirken.

    Weiterhin sind wir Ansprechpartner im Bereich der sozialen Wohnraumförderung.

    Im Einzelnen sind dies:
    •    Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Neubau (Hessen-Baudarlehen)
    •    Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Erwerb von Gebrauchtimmobilien (Hessen-Darlehen)
    •    Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
    •    Modernisierung von Mietwohngebäuden
    •    Neubau von Mietwohngebäuden
    •    Die Beratung zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen im Bereich von energieeinsparenden Maßnahmen an und in selbstgenutzten Wohngebäuden

    Wir bieten den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen aus dem Schwalm-Eder-Kreis weitreichende Informationen rund um die Themen Statistik und organisieren den Unternehmertrag des Zentrums der Wirtschaft im Schwalm-Eder-Kreis.

    Statistik

    Im Bereich Statistik werden die für den Schwalm-Eder-Kreis relevanten statistischen Daten zentral erfasst, verwertbar aufgearbeitet, gepflegt und regelmäßig aktualisiert. Hierzu gehören u.a. die Schwerpunkte „Arbeit, Gesundheit & Soziales“, „Bildung & Kultur“ sowie „Bevölkerung & Wahlen“.

    Entwicklungsplanung

    Die Regionalplanung, unterhalb der Landesplanung angesiedelt, stellt Ziele und Grundsätze der Landesplanung und Raumordnung auf, die im Regionalplan Nordhessen enthalten sind. Die Festsetzungen stehen im Einklang mit landesplanerischen Zielen und enthalten wiederum verbindliche Vorgaben für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Kommunen. Die Arbeitsgruppe bereitet die Stellungnahmen aus Sicht des Schwalm-Eder-Kreises an die oberhalb angesiedelten Planungsbehörden vor. Bei Bauleit- und Flächennutzungsplanungen der Städte und Gemeinden erstellt die Arbeitsgruppe die Stellungnahmen des Fachbereichs Wirtschaftsförderung.

    Unternehmertag

    Der Unternehmertag als Veranstaltung des Zentrums der Wirtschaft im Schwalm-Eder-Kreis (ZWS) hat das Ziel, kompetente und renommierte Gastredner in den Schwalm-Eder-Kreis einzuladen, um den heimischen Unternehmerinnen und Unternehmern mit aktuellen Fragestellungen abseits des Tagesgeschäfts Impulse zu bieten. Darüber hinaus stellt der Unternehmertag eine Plattform zur Förderung der Kontaktpflege zwischen den Unternehmern da.

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 6

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Oder nach individueller Vereinbarung.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 16:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    E-Mail: foerderberatung@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Wabern - Bauverwaltung III

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgrafenstraße 9

    34590 Wabern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Montag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 05683 5009-52

    Telefax: 05683 5009-90

    E-Mail: bauamt@gemeinde-wabern.de

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
    • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten
    • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein bzw. der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.

    Fristen

    Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnbauförderung, HMWEVL, Eigenheim, Zuschuss, Eigentumswohnung, Eigenheimförderung, Förderung, Wohnbauförderstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English