Wohnungsbauförderung
Beschreibung
Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?
- Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
- Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Mietwohnungsbauförderung
Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.
Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.
Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Zuständigkeit
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnungsbauförderungsstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 80.1 - Förder-, Standort- und Planungsberatung
Beschreibung
Die Wirtschafts- und Strukturförderung steht Ihnen mit einem breiten Spektrum an Beratungskompetenz für sämtliche Fragen rund um Ihre unternehmerischen Aktivitäten zur Verfügung.
Durch zielorientierte Beratung und Betreuung unterstützt die Wirtschafts- und Strukturförderung Existenzgrüner und Existenzgründerinnen sowie kleine und mittelständische Unternehmen bei der Planung und Umsetzung ihrer betrieblichen Vorhaben.
Dabei bieten wir Ihnen:
- Beratungen im Rahmen der monetären Wirtschaftsförderung (Förderinstrumente und Finanzierungshilfen zu den Bereichen Gründung, Betriebsverlagerungen und –erweiterungen, energetische Maßnahmen, etc.)
- Standortberatung
(Unterstützung bei der Suche nach dem geeigneten Unternehmensstandort, Gewerbeflächen und –Immobilien, Vermittlung von Kontakten zu Projektentwicklern)
Grundlegendes Ziel ist dabei die Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie der Standortfaktoren durch den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur sowie die Bündelung aller vorhandenen Kräfte, um im überregionalen Wettbewerb bestehen zu können und dem demographischen Wandel entgegen zu wirken.
Weiterhin sind wir Ansprechpartner im Bereich der sozialen Wohnraumförderung.
Im Einzelnen sind dies:
• Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Neubau (Hessen-Baudarlehen)
• Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Erwerb von Gebrauchtimmobilien (Hessen-Darlehen)
• Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
• Modernisierung von Mietwohngebäuden
• Neubau von Mietwohngebäuden
• Die Beratung zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen im Bereich von energieeinsparenden Maßnahmen an und in selbstgenutzten Wohngebäuden
Wir bieten den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen aus dem Schwalm-Eder-Kreis weitreichende Informationen rund um die Themen Statistik und organisieren den Unternehmertrag des Zentrums der Wirtschaft im Schwalm-Eder-Kreis.
Statistik
Im Bereich Statistik werden die für den Schwalm-Eder-Kreis relevanten statistischen Daten zentral erfasst, verwertbar aufgearbeitet, gepflegt und regelmäßig aktualisiert. Hierzu gehören u.a. die Schwerpunkte „Arbeit, Gesundheit & Soziales“, „Bildung & Kultur“ sowie „Bevölkerung & Wahlen“.
Entwicklungsplanung
Die Regionalplanung, unterhalb der Landesplanung angesiedelt, stellt Ziele und Grundsätze der Landesplanung und Raumordnung auf, die im Regionalplan Nordhessen enthalten sind. Die Festsetzungen stehen im Einklang mit landesplanerischen Zielen und enthalten wiederum verbindliche Vorgaben für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Kommunen. Die Arbeitsgruppe bereitet die Stellungnahmen aus Sicht des Schwalm-Eder-Kreises an die oberhalb angesiedelten Planungsbehörden vor. Bei Bauleit- und Flächennutzungsplanungen der Städte und Gemeinden erstellt die Arbeitsgruppe die Stellungnahmen des Fachbereichs Wirtschaftsförderung.
Unternehmertag
Der Unternehmertag als Veranstaltung des Zentrums der Wirtschaft im Schwalm-Eder-Kreis (ZWS) hat das Ziel, kompetente und renommierte Gastredner in den Schwalm-Eder-Kreis einzuladen, um den heimischen Unternehmerinnen und Unternehmern mit aktuellen Fragestellungen abseits des Tagesgeschäfts Impulse zu bieten. Darüber hinaus stellt der Unternehmertag eine Plattform zur Förderung der Kontaktpflege zwischen den Unternehmern da.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: foerderberatung@schwalm-eder-kreis.de
Kontaktperson
Herr Dirk Blumenstein
Telefon Festnetz: 05681 775-8012
Gemeinde Wabern - Bauverwaltung III
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Montag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 05683 5009-52
Telefax: 05683 5009-90
E-Mail: bauamt@gemeinde-wabern.de
Voraussetzungen
- Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein bzw. der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.
Fristen
Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wohnbauförderung, HMWEVL, Eigenheim, Zuschuss, Eigentumswohnung, Eigenheimförderung, Förderung, Wohnbauförderstelle