Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
Wenn Sie als Unternehmen eine Baustelle einrichten wollen, dann müssen Sie die behördlichen Anordnungen befolgen.
Beschreibung
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Hinweise für Schwalm-Eder-Kreis: Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Beschilderung von Straßen und Baustellen
Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
Genehmigung von motor- und radsportlichen Veranstaltungen
Taxi- und Mietwagen-Genehmigungen
Beschilderung von Straßen und Baustellen
Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
Genehmigung von motor- und radsportlichen Veranstaltungen
Taxi- und Mietwagen-Genehmigungen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Anordnung sind die Straßenverkehrsbehörden. Dies sind
- für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen (alle Straßen mit Ausnahme der Autobahnen) in Kreisfreien Städten und Kreisangehörigen Gemeinden über 50.000 Einwohner die Oberbürgermeister,
- für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden über 7.500 Einwohner sowie für Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden bis 7.500 Einwohner die Bürgermeister
- und im übrigen (Bundesstraßen auf dem Gebiet von Kreisangehörigen Gemeinden bis 50.000 Einwohner sowie Landesstraßen auf dem Gebiet von Gemeinden bis 7.500 Einwohner) die Landräte.
- Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen in Hessen ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB)
Ansprechpartner
Stadt Spangenberg
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
30.5 - Straßenverkehrsbehörde
Beschreibung
- 30.5.1 - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
- 30.5.2 - Führerscheinstelle
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Fritzlar
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Melsungen
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Schwalmstadt-Ziegenhain
Im Sachgebiet Straßenverkehr werden u. a. Auflagen, Erlaubnisse und Genehmigungen nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erteilt. Hierunter fallen z. B. die nachfolgenden Aufgaben/Dienstleistungen:
- die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehr
- die Anordnung von Verkehrszeichen
- die Anordnung von „Roadbooks“ für Großraum- und Schwertransporte
- die Erteilung von Auflagen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
- die Erlaubnis von Veranstaltungen (Rallye, Festzüge, etc.) auf öffentlicher Verkehrsfläche
- die Genehmigung für den Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Ausflugsfahrten
- die Fahrwegbestimmungen von Gefahrguttransporten
- die Ausstellung von Parkausweisen für schwerbehinderte Menschen
- die Ausnahmegenehmigung von Fahrten trotz Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- die Anordnung von Fahrtenbüchern
- die Befreiung von der Gurtanlege- beziehungsweise Helmtragepflicht
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bärbel Heinze
Telefon Festnetz: 05681 775-3090
Frau Korinna Jäger
Telefon Festnetz: 05681 775-3070
Herr Lukas Lippert
E-Mail: lukas.lippert@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3083
Herr Patrick Schäfer
E-Mail: patrick.schaefer@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3084
Frau Anna-Lena Mitschke-Vaupel
Telefon Festnetz: 05681 775-3089
Frau Petra Steinbach
E-Mail: Petra.Steinbach@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3072
Herr Ralf Otto
E-Mail: ralf.otto@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3075
Frau Gisela Zeiß
E-Mail: gisela.zeiss@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3081
Frau Jutta Witzel
E-Mail: Jutta.Witzel@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3082
Frau Birgit Möller
Telefon Festnetz: 05681 775-3074
Frau Anna Arndt
E-Mail: Anna.Arndt@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3079
Frau Katrin Kopia
Telefon Festnetz: 05681 775-3085
Herr Ramon Neufang
Telefon Festnetz: 05681 775-3088
Frau Claudia Asbrand
Telefon Festnetz: 05681 775-3071
Frau Isabell Orth-Klammer
Telefon Festnetz: 05681 775-3095
Frau Marie-Sophie Wolf
E-Mail: marie-sophie.wolf@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3093
Herr Steffen Deubel
E-Mail: steffen.deubel@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3091
Frau Silke Asbrand
Telefon Festnetz: 05681 775-3080
Frau Katrin Krug
Telefon Festnetz: 05681 775-3096
Frau Julia Smernizkich
Telefon Festnetz: 05681 775-3094
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse nach dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
- eventuell Umleitungsplan
Voraussetzungen
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
Die Verantwortlichen für die Verkehrssicherung sowie den Betrieb und die Störungsbeseitigung etwaiger Signalanlagen haben die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) nachzuweisen. Hiervon kann die anordnende Behörde bei Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen Ausnahmen zulassen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Fristen
Antragsfrist: 2 Wochen (Vor Beginn der Bauarbeiten.)
Kosten
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung und ist in der Anlage zu § 1 – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt.
Gebühr ab 10,20 EUR bis 767,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft,Energie, Verkehr und Wohnen am 21.02.2024
Stichwörter
Bauzaun, Gerüst, Straßenbau, Baustellengenehmigung, Verkehrssicherung, Ausnahmegenehmigung, Kfz, Baustellenanordnung, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, Straßenerhaltung