Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schrecksbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Immichenhainer Straße 1

    34637 Schrecksbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Gemeindeverwaltung
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Gemeindeverwaltung
    Anzahl der Stellplätze: 1

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    MO: 08.00 - 12.00

    DI: 14.00 - 15.30

    DO: 14.00 - 18.00

    FR: 08.00 - 12.00

    Kontakt

    Telefon: 06698 9600-0

    Telefax: 06698 9600-20

    E-Mail: gemeinde@schrecksbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

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    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de