Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühren

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Gemeindekasse/Buchaltung des GVV Südlicher Knüll

    Adresse

    Hausanschrift

    Hersfelder Straße 4

    36280 Oberaula

    (Gemeindekasse/Buchhaltung des GVV Südlicher Knüll für die Gemeinde Oberaula und Ottrau und die Stadt Neukirchen, Rathaus Neukirchen, Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen, Tel.-Nr. 06694/808-45, kasse@gvv-suedlicherknuell.de )

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

    Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

    Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06694 808-45

    Telefax: 06694 808-40

    E-Mail: kasse@gvv-suedlicherknuell.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Oberaula

    Adresse

    Hausanschrift

    Hersfelder Str. 4

    36280 Oberaula

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
    und Freitag 14.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06628 9208-0

    Telefax: 06628 9208-88

    E-Mail: gemeinde@oberaula.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Touristik Service / Sonstiges

    Adresse

    Hausanschrift

    Hersfelder Str. 4

    36280 Oberaula

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mittwoch: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06628 9208-18

    Telefax: 06628 9208-88

    E-Mail: touristikbuero@oberaula.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Müll, Abfallgebühr, kommunale Abgaben, Entsorgung, Abfall, HMUKLV, Abfallpreise, Müllgebühr, Müllpreise, Müllgebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English