Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen
Beschreibung
Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung der Geburt in Deutschland beantragen.
Hinweis:
Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.
Zuständigkeit
An das Standesamt Ihres Wohnsitzes
Ansprechpartner
Stadt Neukirchen - Standesamt "Südlicher Knüll", Standort: Ottrau
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 10
34626 Neukirchen
(Achtung: Standort Ottrau Neukirchener Straße 1 34633 Ottrau)
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr
Do. von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06639 9609-17
Kontaktperson
Frau Nicole Hollmann
Weitere Informationen
Standort:
Neukirchener Straße 1
34633 Ottrau
Tel.: +49 6639 9609 -0
Fax: +49 6639 9609 -30
E-Mail: ewo@ottrau.de
erforderliche Unterlagen
sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren
Hinweis:
Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
(Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Apostille und Legalisation (Urkunden und Beglaubigungen)" im Hessen-Finder.
Rechtsgrundlage(n)
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburten und Sterbefälle im Ausland):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 27 Personenstandsgesetz (PStG) (Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Sollten Sie mit einer Entscheidung des Standesamtes nicht einverstanden sein, können Sie sich an das Amtsgericht wenden. (§ 49 Abs. 1; § 50 Personenstandsgesetz). Für die Entscheidungen sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.
Das Standesamt trägt die Änderung im Personenstandsregister ein.
Hinweis:
Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
Kosten
Die Beurkundung erfolgt gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Annahme als Kind, Adoptivkind, Adoptivfamilie, Urkunde, Adoptionsverfahren, Beurkundung, Adoptiveltern, internationale Adoption, Adoptionsurkunde