Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Morschen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Altmorschen
Linien:- Regionalbahn: Linie Kassel-Bebra bzw. Bebra-Kassel
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05664 9494-0
Telefax: 05664 9494-94
E-Mail: gemeindeverwaltung@morschen.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Morschen - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Altmorschen
Linien:- Regionalbahn: Linie Kassel-Bebra bzw. Bebra-Kassel
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05664 9494-18
Telefax: 05664 9494-94
E-Mail: Einwohnermeldeamt@morschen.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldekarte, Meldeschein, Wohnungsnachweis