Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten , können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Zuständigkeit
d ie für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
Stadt Melsungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 05661 708-0
Telefax: 05661 708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de
Kontaktperson
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Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-148
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Telefon Festnetz: 05661 708-148
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Telefon Festnetz: 05661 53490
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Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-128
Frau Renate Ellrich
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Herr Thomas Garde (Büroleitender Beamter)
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Herr Hendrik Heinemann
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Telefon Festnetz: 05661 708-107
Herr Bernd Hewig
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-173
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Telefon Festnetz: 05661 708-146
Herr Dieter Jacob
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Telefon Festnetz: 05661 708-180-184
Frau Renate Jakob
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-105
Frau Karla Kuppstadt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-180-184
Frau Anita Lüttges
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Telefon Festnetz: 05661 708-167
Herr Jürgen Pollmer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-151
Frau Cornelia Ritter-Wengst (Amtsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-120
Frau Irmgard Rose
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Telefon Festnetz: 05661 708-123
Herr Roland Schmidt (Amtsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-170
Frau Gabi Steuber
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-156
Frau Sandra Stolzenbach
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Telefon Festnetz: 05661 708-158
Frau Olga Wolf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-180-184
Frau Heike Wüst
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-143
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Melsungen - Ordnungsamt
Adresse
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Öffnungszeiten
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Telefon: 05661 708-0
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de
Stadt Melsungen - Bürgerbüro
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Kontakt
Telefon: 05661 708-180-184
E-Mail: buergerbuero@melsungen.de
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
- wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
- die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
- das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.06.2023
Stichwörter
Straßenverkehr, Parkschein, Regionaler Handwerkerparkausweis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Handwerker, parken, Pflegedienst, Handwerkernotdienst