Grundsteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema "Einheitsbewertung" steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Ansprechpartner
Stadt Melsungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 05661 708-0
Telefax: 05661 708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de
Kontaktperson
Frau Gabi Beckmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-148
Herr Thomas Braun
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-126
Frau Angelika Deschka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-148
Frau Heidi Dippel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 53490
Herr Bernd Eberhardt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-128
Herr Thomas Garde (Büroleitender Beamter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-102
Herr Hendrik Heinemann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-107
Frau Katja Hupfeld
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-146
Frau Renate Jakob
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-105
Frau Anita Lüttges
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-167
Herr Jürgen Pollmer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-151
Frau Cornelia Ritter-Wengst (Amtsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-120
Frau Irmgard Rose
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-123
Frau Gabi Steuber
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-156
Frau Katja Stoll
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-121
Frau Sandra Stolzenbach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-158
Frau Sina Weigand (Leiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-130
Herr Christel Weinreich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-124
Frau Heike Wüst
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-143
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Melsungen - Amt für Finanzen und Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr Freitag: 08.30 – 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 05661 708-0
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de
Rechtsgrundlage(n)
- Bewertungsgesetz (BewG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Grundsteuergesetz (GrStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre "Steuern von A - Z" zu entnehmen.
- Broschüre "Steuern von A bis Z"(Bundesministerium der Finanzen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020
Stichwörter
Realsteuer, Grundsteuer, Grundbesitz, HMdF, Steuer, Substanzsteuer, Steuern, Bemessung, Grundsteuermesszahl