Baulasten, Baulastenverzeichnis
Zur Übernahme von Baulasten und Eintragungen in das Baulastenverzeichnis, müssen Sie sich sich an die zuständige Behörde wenden.
Beschreibung
Baulasten
sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.
Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Das
Baulastenverzeichnis
wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Online-Dienst
Baulasten, Baulastenverzeichnis
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis / der Kreisfreien Stadt / der Sonderstatusstadt
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 60.1 - Zentrale Dienste
Beschreibung
In der Arbeitsgruppe "Zentrale Dienste" werden zunächst die neben den Genehmigungsverfahren vorkommenden sonstigen Verwaltungsverfahren bearbeitet. Dazu gehören beispielsweise ordnungsbehördliche Verfahren , Widerspruchsverfahren und Bußgeldverfahren.
Zum Aufgabenbereich zählen weiterhin die innere Verwaltung des Fachbereichs, Haushalts- und Gebührenangelegenheiten, das Schornsteinfegerwesen, die Führung des Baulastenverzeichnisses und die Aktenarchivierung.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-6010
Telefax: 05681 775-6001
E-Mail: zentraledienste60@schwalm-eder-kreis.de
Kontaktperson
Frau Christiane Schultheiß
Telefon Festnetz: 05681 775-6014
Herr Thorsten Wiegand
Telefon Festnetz: 05681 775-6012
Herr Florian Keudel
Telefon Festnetz: 05681 775-6016
Herr Andreas Zimmermann
Telefon Festnetz: 05681 775-6015
Frau Sarah Dietz
Telefon Festnetz: 05681 775-6017
Herr Steffen Ristau
Telefon Festnetz: 05681 775-6013
Frau Bettina Kluth
Telefon Festnetz: 05681 775-6019
Herr Timo Rohde
Telefon Festnetz: 05681 775-6018
E-Mail: timo.rohde@schwalm-eder-kreis.de
Frau Christine Zulka
Telefon Festnetz: 05681 775-6011
Herr Dirk Brehm
Telefon Festnetz: 05681 775-6010
E-Mail: dirk.brehm@schwalm-eder-kreis.de
Frau Heike Bierwirth
Telefon Festnetz: 05681 775-6039
Frau Sonja Orth-Bächt
Telefon Festnetz: 05681 775-6044
Herr Simon Schmidt
Telefon Festnetz: 05681 775-6047
Frau Jennifer Luckhart
Telefon Festnetz: 05681 775-6048
Frau Claudia Weppler
Telefon Festnetz: 05681 775-6052
Herr Patrick Iber
Telefon Festnetz: 05681 775-6058
Frau Monika Götting
Telefon Festnetz: 05681 775-6055
Frau Michaela Pabst
Telefon Festnetz: 05681 775-6057
Frau Claudia Zehe
Telefon Festnetz: 05681 775-6022
Stadt Melsungen - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 05661 708-141
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de
erforderliche Unterlagen
- Baulastenerklärung des Eigentümers
- Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
- Lageplan
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Bauaufsichtsgebührensatzung
- Hessische BauordnungKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) bzw. der kommunalen Bauaufsichtgebührensatzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 24.08.2021
Stichwörter
Baulastenverzeichnis, Wegebaulast, Bauordnungsamt, Bauamt, Baulasten, Vereinigungsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Abstandsbaulast