Meldebescheinigung
Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Melsungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 05661 708-0
Telefax: 05661 708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de
Kontaktperson
Herr Manfred Barthel
Frau Gabi Beckmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-148
Herr Thomas Braun
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-126
Frau Angelika Deschka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-148
Frau Heidi Dippel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 53490
Herr Bernd Eberhardt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-128
Frau Renate Ellrich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-180-184
Herr Thomas Garde (Büroleitender Beamter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-102
Herr Otto Günther
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-106
Herr Hendrik Heinemann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-107
Frau Katja Hupfeld
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-146
Herr Dieter Jacob
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-180-184
Frau Renate Jakob
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-105
Frau Karla Kuppstadt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-180-184
Frau Anita Lüttges
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-167
Herr Jürgen Pollmer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-151
Frau Cornelia Ritter-Wengst (Amtsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-120
Frau Irmgard Rose
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-123
Herr Roland Schmidt (Amtsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-170
Frau Karola Schwarz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-106
Frau Gabi Steuber
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-156
Frau Sandra Stolzenbach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-158
Frau Olga Wolf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-180-184
Frau Heike Wüst
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-143
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Melsungen - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 05661 708-0
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de
Stadt Melsungen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Dienstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 7:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05661 708-180-184
E-Mail: buergerbuero@melsungen.de
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht
Formulare
keine Formvorgaben
Voraussetzungen
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
- § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Meldebescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Wohnsitz bescheinigen, Wohnen, Wohnung, beantragen, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung