Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Körle

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Mülmischtal 2

    34327 Körle

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze vor dem Gebäude
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Körle
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie RT5

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr Mi 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr Fr 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05665 9498-0

    Telefax: 05665 9498-13

    E-Mail: bgm@koerle.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
    Für Behinderte ist eine Klingel / Sprechanlage angebracht.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gebühr, Abwasser, Kloakewasser, Schmutzwasser, Abwassergebühr, Wasserverbrauch, Abwasserzweckverband

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de