Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Knüllwald - Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 9.00-12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich 15.00-18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 9957-0
Telefax: 05681 9957-55
E-Mail: einwohnermeldeamt@knuellwald.de
Bau- und Liegenschaftsverwaltungsamt, Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 9.00-12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich 15.00-18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 9957-15
Telefax: 05681 9957-26
E-Mail: bauamt@knuellwald.de
Kontaktperson
Herr Bauamtsleiter Holger Iber
Telefon Festnetz: 05681 9957-20
E-Mail: holger.iber@knuellwald.de
Frau Larissa Hoppe
Telefon mobil: 05681 9957-17
E-Mail: erwin.wiegel@knuellwald.de
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Straßengesetz (HStrG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenbeleuchtungsstörung, Verkehrssicherheit, Laternen, Straßenbeleuchtung, Straßenlampen, Lampen