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    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienst

    Standplatzgenehmigung

    ID: L100001_380720362

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Knüllwald - Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 7

    34593 Knüllwald

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag 9.00-12.00 Uhr
    Mittwoch zusätzlich 15.00-18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05681 9957-0

    Telefax: 05681 9957-55

    E-Mail: einwohnermeldeamt@knuellwald.de

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

    Formulare

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Straßenverkauf, Standplatz, Genehmigung, Ordnungsamt, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Märkte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de