Werbeanlage
Beschreibung
Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.
Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Gemeinde Jesberg - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
Postfach
34632 Jesberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06695 960117
Telefax: 06695 960122
E-Mail: a.roth@gemeinde-jesberg.de
Kontaktperson
Herr Andreas Roth
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
Fax: 06695 960122
Telefon Festnetz: 06695 960117
E-Mail: a.roth@gemeinde-jesberg.de
Internet
Formulare
Antrag Baugenehmigung zu VV BauPrüfVO
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenwerbung, Anlagen der Außenwerbung, Werbeplakat, Werbung, Werbeanlage, Werbefläche, Marketing, Außenwerbeanlagen