Abfall: Altpapier
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Hinweise für Homberg (Efze): Abfall: Altpapier
Der Schwalm-Eder-Kreis und die Städte und Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis haben einen Zweckverband gebildet. Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis". Weitere Informationen können Sie auch gerne der Homepage des Zweckverbandes entnehmen.
- Abfallfibel der Stadt Homberg (Efze)Hier finden Sie die Abfallfibel der Stadt Homberg (Efze) mit allen Informationen über die verschiedenen Abfallarten und die Abfuhrtermine für das laufende Kalenderjahr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.
Ansprechpartner
Stadt Homberg (Efze) - Steueramt
Beschreibung
Gemeinsames Steueramt Homberg (Efze) - Frielendorf
Besucheranschrift:
Ziegenhainer Straße 2
34621 Frielendorf
Adresse
Postanschrift
Rathausgasse 1
34576 Homberg (Efze)
Öffnungszeiten
Vormittags
Nachmittags
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 994-0
Telefax: 05681 994-299
E-Mail: steueramt@frielendorf.de
Sonstiges (DE_MAIL): info@homberg-efze.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Altpapiertonne, Entsorgung, Wertstoffhof, blaue Tonne, Altpapier, Altpapiercontainer