Baulasten, Baulastenverzeichnis
Zur Übernahme von Baulasten und Eintragungen in das Baulastenverzeichnis, müssen Sie sich sich an die zuständige Behörde wenden.
Beschreibung
Baulasten
sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.
Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Das
Baulastenverzeichnis
wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Online-Dienst
Baulasten, Baulastenverzeichnis
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis / der Kreisfreien Stadt / der Sonderstatusstadt
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 60.1 - Zentrale Dienste
Beschreibung
In der Arbeitsgruppe "Zentrale Dienste" werden zunächst die neben den Genehmigungsverfahren vorkommenden sonstigen Verwaltungsverfahren bearbeitet. Dazu gehören beispielsweise ordnungsbehördliche Verfahren , Widerspruchsverfahren und Bußgeldverfahren.
Zum Aufgabenbereich zählen weiterhin die innere Verwaltung des Fachbereichs, Haushalts- und Gebührenangelegenheiten, das Schornsteinfegerwesen, die Führung des Baulastenverzeichnisses und die Aktenarchivierung.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-6010
Telefax: 05681 775-6001
E-Mail: zentraledienste60@schwalm-eder-kreis.de
Kontaktperson
Frau Christiane Schultheiß
Telefon Festnetz: 05681 775-6014
Herr Thorsten Wiegand
Telefon Festnetz: 05681 775-6012
Herr Florian Keudel
Telefon Festnetz: 05681 775-6016
Herr Andreas Zimmermann
Telefon Festnetz: 05681 775-6015
Frau Sarah Dietz
Telefon Festnetz: 05681 775-6017
Herr Steffen Ristau
Telefon Festnetz: 05681 775-6013
Frau Bettina Kluth
Telefon Festnetz: 05681 775-6019
Herr Timo Rohde
Telefon Festnetz: 05681 775-6018
E-Mail: timo.rohde@schwalm-eder-kreis.de
Frau Christine Zulka
Telefon Festnetz: 05681 775-6011
Herr Dirk Brehm
Telefon Festnetz: 05681 775-6010
E-Mail: dirk.brehm@schwalm-eder-kreis.de
Frau Heike Bierwirth
Telefon Festnetz: 05681 775-6039
Frau Sonja Orth-Bächt
Telefon Festnetz: 05681 775-6044
Herr Simon Schmidt
Telefon Festnetz: 05681 775-6047
Frau Jennifer Luckhart
Telefon Festnetz: 05681 775-6048
Frau Claudia Weppler
Telefon Festnetz: 05681 775-6052
Herr Patrick Iber
Telefon Festnetz: 05681 775-6058
Frau Monika Götting
Telefon Festnetz: 05681 775-6055
Frau Michaela Pabst
Telefon Festnetz: 05681 775-6057
Frau Claudia Zehe
Telefon Festnetz: 05681 775-6022
Gemeinde Guxhagen - Abteilung III Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
Linien:- Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
- Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 19
34299 Guxhagen
Öffnungszeiten
- Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
- Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
- Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 5665 9499-22
Telefax: +49 5665 9499-99
E-Mail: bauverwaltung@gemeinde-guxhagen.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Bauamtsleitung)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeindekasse Guxhagen
Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52
BIC: GENODEF1HRV
Bankinstitut: VR PartnerBank eG
Gemeinde Guxhagen
Empfänger: Gemeinde Guxhagen
IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
BIC: HELADEF1MEG
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Für Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter empfehlen wir,
- das Tragen eines Mund–Nasen-Schutzes
- telefonische Terminvereinbarung bei Bürgerservice und Standesamt
Montags offene Sprechstunde!!
Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
Dieses System hat sich bewährt und soll auch grundsätzlich beibehalten werden.
Zukünftig bieten wir jedoch jeden Montag auch eine offene Sprechzeit ohne vorherige Terminvereinbarung an.
Wir sind für Sie da:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Mo. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr offene Sprechzeit
Mo. 13:30 Uhr – 15:30 Uhr offene Sprechzeit
Di. – Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Terminsprechzeit
Do. 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Terminsprechzeit
Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))
erforderliche Unterlagen
- Baulastenerklärung des Eigentümers
- Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
- Lageplan
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Bauaufsichtsgebührensatzung
- Hessische BauordnungKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) bzw. der kommunalen Bauaufsichtgebührensatzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 24.08.2021
Stichwörter
Baulastenverzeichnis, Wegebaulast, Bauordnungsamt, Bauamt, Baulasten, Vereinigungsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Abstandsbaulast