Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich die Wohnortangabe im Reisepass ändern zu lassen.

    Beschreibung

    Wenn eine Eintragung im Reisepass unzutreffend ist, ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Reisepass vorzulegen. Ändert sich die Eintragung zum Wohnort im Reisepass aufgrund eines Zuzugs aus einer anderen Stadt oder Gemeinde, wird diese Eintragung von der zuständigen Passbehörde der neuen Wohnortgemeinde geändert.

    Neben der Änderung von Eintragungen im Reisepass zum Wohnort sind auch Änderungen zu den Eintragungen der Größe und Augenfarbe zulässig. Andere als die genannten Änderungen sind nach dem Paßgesetz nicht möglich. Ist eine Änderung anderer Eintragungen erforderlich, muss ein neuer Pass ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Guxhagen - Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Ehrenhain 2

    34302 Guxhagen

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 19

    34299 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
    • Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
    • Di.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
    • Fr.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
       

    Kontakt

    Telefon: +49 566 594990

    Telefax: +49 5665 9499-99

    E-Mail: buergerservice@gemeinde-guxhagen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

    BIC: GENODEF1HRV

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG

    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen

    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

    BIC: HELADEF1MEG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Sprechstunden im Bürgerservice
    Im Bereich unseres Bürgerservices wird mit Terminvergaben gearbeitet.
    Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
    Wir sind für Sie da:
    Mo.                8:00 Uhr – 12:00 Uhr       offene Sprechzeit
    Mo.              13:30 Uhr – 15:30 Uhr       offene Sprechzeit
    Di. – Fr.         8:00 Uhr – 12:00 Uhr       Terminsprechzeit
    Do               14.00 Uhr – 17.30 Uhr       Terminsprechzeit

    Zusätzlich besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme im Bürgerservice.
    Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe


    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

    Voraussetzungen

    Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sprechen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. bei dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

    Fristen

    Unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort.

    Bearbeitungsdauer

    Die Änderung der Eintragung zum Wohnort im Reisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 23.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnort, Reisepass Änderung, Adresse, Reisepass ändern, Umzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de