Öffentliche Vergabe: An Freihändiger Vergabe oder Verhandlungsverfahren teilnehmen
Beschreibung
Bei der Freihändigen Vergabe (national) fordert der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) ausgewählte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots auf. Anschließend können sowohl die Leistung als auch die Preise verhandelt werden. Gleiches gilt auch für das Verhandlungsverfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den Schwellenwert (bei Liefer- und Dienstleistungen über 200.000,00 Euro, bei Bauleistungen über 5.000.000,00 Euro) erreicht bzw. überschreitet.
Hinweise:
Der Wettbewerb ist eingeschränkt. Die Vergabestelle kann im Vorfeld einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchführen. Beim Verhandlungsverfahren (EU-weit) ist die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs in bestimmten Fällen vorgeschrieben.
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb wird in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) bekannt gemacht.
EU-Ausschreibungen müssen zusätzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
- Hessische AusschreibungsdatenbankKeine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
In Hessen besteht die Möglichkeit, sich bei der Auftragsberatungsstelle präqualifizieren zu lassen (www.absthessen.de).
Die Teilnehmerwettbewerbe werden alle in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) veröffentlicht.
- Öffentliche Vergabe: Präqualifikationsverfahren beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Ansprechpartner
Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 974588-0
Telefax: +49 611 974588-20
E-Mail: info@absthessen.de
Internet
Stichwörter
ABST
Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. - Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 974588-0
Telefax: +49 611 974588-20
E-Mail: info@absthessen.de
Internet
Stichwörter
HAD
Gemeinde Guxhagen - Abteilung III Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
Linien:- Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
- Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 19
34299 Guxhagen
Öffnungszeiten
- Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
- Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
- Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 5665 9499-22
Telefax: +49 5665 9499-99
E-Mail: bauverwaltung@gemeinde-guxhagen.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Bauamtsleitung)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeindekasse Guxhagen
Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52
BIC: GENODEF1HRV
Bankinstitut: VR PartnerBank eG
Gemeinde Guxhagen
Empfänger: Gemeinde Guxhagen
IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
BIC: HELADEF1MEG
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Für Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter empfehlen wir,
- das Tragen eines Mund–Nasen-Schutzes
- telefonische Terminvereinbarung bei Bürgerservice und Standesamt
Montags offene Sprechstunde!!
Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
Dieses System hat sich bewährt und soll auch grundsätzlich beibehalten werden.
Zukünftig bieten wir jedoch jeden Montag auch eine offene Sprechzeit ohne vorherige Terminvereinbarung an.
Wir sind für Sie da:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Mo. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr offene Sprechzeit
Mo. 13:30 Uhr – 15:30 Uhr offene Sprechzeit
Di. – Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Terminsprechzeit
Do. 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Terminsprechzeit
Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, erfahren Sie bei der Vergabestelle.
Voraussetzungen
Die Freihändige Vergabe ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Das gleiche gilt für das EU-weite Verhandlungsverfahren. Die Zulässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn
- eine bestimmte Wertgrenze nicht überschritten wird (zzt. 100.000,00 Euro),
- nur ein bestimmter Unternehmer die Leistung aufgrund besonderer Anforderungen (z. B. Patentschutz, besondere Erfahrungen oder Geräte) erbringen kann,
- die Art und der Umfang der Leistung vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann,
- eine Leistung besonders dringlich ist,
-
eine Leistung Geheimhaltungsvorschriften unterworfen ist.
Rechtsgrundlage(n)
- Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- und Bekanntmachungen nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GBW)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- https://www.absthessen.de/recht-vob.html(Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. )
- Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Bei EU-weiten Verhandlungsverfahren können die Bieter einen Antrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen. Bei der freihändigen Vergabe (unterhalb der Schwellenwerte) können bei Bauleistungen die VOB-Stellen zur Nachprüfung eingeschaltet werden. Die Anschrift der Vergabekammer und der VOB-Stelle wir in der Bekanntmachung bzw. mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt.
Verfahrensablauf
Die Freihändige Vergabe unterscheidet sich von der Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibung (europaweit: Offenes und Nichtoffenes Verfahren). Preis- und Leistungsverhandlungen mit dem bietenden Unternehmen sind zulässig. Es gibt kein förmliches Verfahren.
Wird kein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, fordert der öffentliche Auftraggeber Sie formlos zur Abgabe eines Angebots auf. Die Vergabestelle darf nur Unternehmen auffordern, die über die erforderliche
- Fachkunde,
- Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit
verfügen. Sie kann Eignungsnachweise verlangen. Die Unternehmen geben ein erstes Angebot ab. Die Vergabestelle prüft die Angebote und erteilt den Zuschlag oder verhandelt bis ein Angebot zuschlagsreif ist.
Bei öffentlichen Teilnahmewettbewerben können Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb stellen. Wenn die Vergabestelle Sie auswählt, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt Ihnen dazu die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen.
Bei elektronischer Rücksendung, müssen Sie die Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und die Daten verschlüsselt übermitteln.
Hinweis:
Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen.
Sie erteilt den Zuschlag für gewöhnlich schriftlich. Er ist der Vertragsabschluss. Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 09.07.2012
Stichwörter
Veröffentlichung, Vergaberecht, Öffentliche Vergabe, Verhandlungsverfahren, freihändige Vergabe, Vergabe, Ausschreibung, E-Vergabe