Öffentliche Vergabe: Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder Offenem Verfahren abgeben
Beschreibung
Bei der Öffentlichen Ausschreibung (national) können alle Unternehmen, die rechtmäßig ihr Gewerbe ausüben, die gewünschten Leistungen anbieten (Angebot). Dies gilt auch für Ausschreibungen nach dem EU-Vergaberegime (Offenes Verfahren, EU-weit); das ist bei Lieferungen und Dienstleistungen ab einem Auftragsvolumen von 200.000,00 Euro durchzuführen.
Das Land Hessen und die Hessischen Kommunen geben ihre Ausschreibungen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank - HAD (www.had.de) bekannt, die gegebenenfalls auch die Bekanntmachung nach dem EU-Vergaberegime übernimmt.
Hinweis:
EU-Ausschreibungen müssen zusätzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
- Hessische Ausschreibungsdatenbank - HAD(Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Hessische Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) enthält alle Ausschreibungen und Bekanntmachungen der Beschaffungsstellen des Landes Hessen und der Kommunen.
Ansprechpartner
Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. - Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 974588-0
Telefax: +49 611 974588-20
E-Mail: info@absthessen.de
Internet
Stichwörter
HAD
Schwalm - Eder - Kreis - 14.4 - Zentrale Vergabestelle
Beschreibung
Die Zentrale Vergabestelle wurde mit dem Ziel eingerichtet, Vergabeverfahren für Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen zu vereinheitlichen und für die gesamte Verwaltung zentral abzuwickeln.
Integriert ist eine Submissionsstelle - hier werden eingehende Angebote, deren geschätzter Auftragswert einen bestimmten Grenzwert übersteigt, entgegengenommen und zu einem festgelegten Termin geöffnet.
Die Fach-Vergabestellen sind im Anschluss daran für die fachliche Auswertung und Erstellung eines Vergabevorschlages zuständig. Die Planung und spätere Abwicklung der vergebenen Aufträge ist Aufgabe der einzelnen Fachbereiche.
Die Trennung von Auftragserteilung durch die Fachbereiche und Abwicklung des Vergabe-verfahrens dient der Bekämpfung der Korruption.
Außerdem berät die Zentrale Vergabestelle die zuständigen Fach-Vergabestellen sowie kreisangehörige Kommunen in Angelegenheiten des gesamten Vergabe-Verfahrensablaufs. Zusätzlich haben die Kommunen die Möglichkeit, die Submissionsstelle für eigene Verfahren zu nutzen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-1440
Telefax: 05681 775-1444
E-Mail: vergabestelle@schwalm-eder-kreis.de
Kontaktperson
Herr Volker Damm
Telefon Festnetz: 05681 775-1440
Herr Jörg Becker
Telefon Festnetz: 05681 775-1441
Gemeinde Guxhagen - Abteilung III Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
Linien:- Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
- Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 19
34299 Guxhagen
Öffnungszeiten
- Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
- Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
- Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 5665 9499-22
Telefax: +49 5665 9499-99
E-Mail: bauverwaltung@gemeinde-guxhagen.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Bauamtsleitung)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeindekasse Guxhagen
Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52
BIC: GENODEF1HRV
Bankinstitut: VR PartnerBank eG
Gemeinde Guxhagen
Empfänger: Gemeinde Guxhagen
IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
BIC: HELADEF1MEG
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Für Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter empfehlen wir,
- das Tragen eines Mund–Nasen-Schutzes
- telefonische Terminvereinbarung bei Bürgerservice und Standesamt
Montags offene Sprechstunde!!
Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
Dieses System hat sich bewährt und soll auch grundsätzlich beibehalten werden.
Zukünftig bieten wir jedoch jeden Montag auch eine offene Sprechzeit ohne vorherige Terminvereinbarung an.
Wir sind für Sie da:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Mo. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr offene Sprechzeit
Mo. 13:30 Uhr – 15:30 Uhr offene Sprechzeit
Di. – Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Terminsprechzeit
Do. 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Terminsprechzeit
Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.
Voraussetzungen
Ihr Angebot muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben sind.
Rechtsgrundlage(n)
- Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- und Bekanntmachungen nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GBW)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)(Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.)
- Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Bei EU-weiten Bekanntmachungen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen. Bei nationalen Ausschreibungen (unterhalb der Schwellenwerte können bei Bauleistungen die VOB-Stellen zur Nachprüfung eingeschaltet werden. Die Anschrift der Vergabekammer und der zuständigen VOB-Stelle wird in der Bekanntmachung bzw. mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) über Teilnahmewettbewerbe. Wenn Sie teilnehmen möchten, stellen Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb. Die Vergabestelle wertet die Anträge aus. Wenn die Vergabestelle Sie ausgewählt hat, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt die Ausschreibungsunterlagen.
Bei der Erstellung eines Angebots müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:
- die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebots,
- die fristgerechte Einhaltung des Abgabetermins,
- die vollständige Eintragung der geforderten Preise sowie
- die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise.
Achtung:
Sie dürfen die Vertragsunterlagen nicht ändern!
Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, ob Sie die Unterlagen elektronisch übermitteln können oder müssen. In diesem Fall müssen Sie die Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und die Daten verschlüsselt übermitteln.
Hinweis:
Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen.
Die Vergabestelle öffnet die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist. Sie prüft ordnungs- und fristgemäß eingegangene Angebote nach folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit,
- fachliche Richtigkeit und
- rechnerische Richtigkeit.
Den Zuschlag erhalten Sie, abgesehen von wenigen Ausnahmen, schriftlich. Der Zuschlag gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss. Die Vergabestelle informiert Sie auch, wenn Sie den Zuschlag nicht erhalten.
Fristen
Die Fristen entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.
Kosten
Für das Anfordern der Ausschreibungsunterlagen werden maximal die Vervielfältigungskosten berechnet. Die Höhe der Kosten können Sie der Bekanntmachung der Ausschreibung entnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung am 09.07.2012
Stichwörter
Vergaberecht, E-Vergabe, Öffentliche Vergabe, Vergabe, Veröffentlichung, Ausschreibung