Wertstoffe Entsorgung

    Abfall: Wertstoffe entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
    Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
    Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

    • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
    • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
    • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
    • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein "Abfall ABC" nachschlagen.

    Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.

    Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Guxhagen - Abteilung I Haupt- und Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Ehrenhain 2

    34302 Guxhagen

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 19

    34299 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
    • Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
    • Di.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
    • Fr.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
       

    Kontakt

    Telefon: +49 566 594990

    Telefax: +49 566 5949999

    E-Mail: info@gemeinde-guxhagen.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

    BIC: GENODEF1HRV

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG

    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen

    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

    BIC: HELADEF1MEG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Für Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter empfehlen wir,
    - das Tragen eines Mund–Nasen-Schutzes
    - telefonische Terminvereinbarung bei Bürgerservice und Standesamt

    Montags offene Sprechstunde!!
    Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
    Dieses System hat sich bewährt und soll auch grundsätzlich beibehalten werden.
    Zukünftig bieten wir jedoch jeden Montag auch eine offene Sprechzeit ohne vorherige Terminvereinbarung an.
    Wir sind für Sie da:
    Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
    Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr         offene Sprechzeit
    Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr         offene Sprechzeit
    Di. – Fr.         8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
    Do.              14:00 Uhr – 17:30 Uhr        Terminsprechzeit

    Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier


    Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Barzahlung)

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Guxhagen - Steuerverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Ehrenhain 2

    34302 Guxhagen

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 19

    34299 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
    • Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
    • Di.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
    • Fr.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
       

    Kontakt

    Telefon: +49 566 594990

    Telefax: +49 566 5949999

    E-Mail: info@gemeinde-guxhagen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

    BIC: GENODEF1HRV

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG

    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen

    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

    BIC: HELADEF1MEG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Für Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter empfehlen wir,
    - das Tragen eines Mund–Nasen-Schutzes
    - telefonische Terminvereinbarung bei Bürgerservice und Standesamt

    Montags offene Sprechstunde!!
    Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
    Dieses System hat sich bewährt und soll auch grundsätzlich beibehalten werden.
    Zukünftig bieten wir jedoch jeden Montag auch eine offene Sprechzeit ohne vorherige Terminvereinbarung an.
    Wir sind für Sie da:
    Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
    Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr         offene Sprechzeit
    Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr         offene Sprechzeit
    Di. – Fr.         8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
    Do.              14:00 Uhr – 17:30 Uhr        Terminsprechzeit

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    Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.))

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gelbe Tonne, Grüner Punkt, Wertstoffe, Getrennthaltung, Verpackungen, Wertstoffhof, gelber Sack

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de